Barrierefreiheit
Wir bei gugler* sind stets bemüht, unsere Website so zugänglich wie möglich zu gestalten und es ust uns ein Anliegen, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen einfachen Zugang zu unseren Informationen und Services zu ermöglichen. Dazu streben wir danach diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz - BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Es gibt aktuell noch keine exakten Vorgaben für den Nachweis der "Information über die Konformität von Dienstleistungen" für Unternehmen. Wir orientieren uns deshalb an der Mustererklärung laut Webzugänglichkeitsgesetz (WZG), das allerdings nur für Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand gilt. Dabei orientieren wir uns freiwillig an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gugler.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind zur Gänze barrierefrei:
- Einige Seiten weisen Lücken in der Überschriftenhierarchie auf (WCAG 1.3.1)
- Bei der Team-Seite von MarkenSinn lassen sich die weiteren Infos zu den jeweiligen Personen nicht optimal mit assistierender Technologie verwenden (WCAG 1.4.12 und 4.1.2)
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von gugler* im Frühjahr 2025 durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.gugler.at aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden: zur Kontaktseite
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an das Sozialministeriumservice als die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die zentrale Mailadresse der Marktüberwachungsbehörde ist marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at .
letzte Aktualisierung: 12. Mai 2025
Sie können uns jederzeit Ihre Fragen und Anliegen per E-Mail senden. Wir freuen uns von Ihnen zu lesen!
Wir haben zu den Geschäftszeiten immer ein offenes Ohr für Sie. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!